Allgemeine Geschäftsbedingung der rissc solutions GmbH, Mathildenstr. 10/1. 71638 Ludwigsburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Alexander Sperrfechter (nachfolgend „RISSC“)
für die Produkte printformer, printformer.i.o und printformer Zaikio Edition in der Cloud
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung regeln die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung des bei der Bestellung ausgewählten Softwareproduktes (im Folgenden „Software“) über das Internet ausschließlich an Unternehmen (im Folgenden „Kunden“; RISSC und der Kunde zusammen die „Vertragspartner“). Diese AGB einschließlich ihrer Anhänge bilden zusammen mit den individuellen Angaben und Bestelldaten des Kunden den Vertrag.
RISSC erbringt während der Laufzeit dieses Vertrages die in diesem § 6 näher beschriebenen und – sofern im Folgenden nicht anders angegeben – von der einheitlichen transaktionsabhängigen Nutzungsgebühr abgedeckten Serviceleistungen:
Die folgenden technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Software vom Kunden einzuhalten bzw. zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:
Für den Zugriff auf die Benutzeroberfläche der Software empfehlen wir die Verwendung der folgenden Browser:
in der jeweils neuesten Version. Grundsätzlich nicht unterstützt werden Browser-Versionen, die vom Browser-Hersteller nicht mehr supportet werden.
In der Konfiguration muss die Ausführung von JavaScript aktiviert sein.
Die Benutzeroberfläche der Software im backend erfordert eine Mindestauflösung des Monitors von 1920 x 1080 Pixeln (HD-Format).
Bei geringerer Auflösung kann die vollständige Bedienbarkeit, z.B. durch Nicht-Darstellung von Bedienelementen, nicht gewährleistet werden.
Eine ausreichende Arbeitsgeschwindigkeit wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben der genutzten Infrastruktur (Festnetz/Mobil) für den Zugriff auf das Internet sind auch die jeweils übertragene Datenmenge und die Komplexität der Software, z.B. der zeitgleiche Systemzugriff verschiedener Nutzer, einfließende Parameter. Eine allgemeine Mindestanforderung an die Bandbreite einer Internetanbindung ist von daher kaum zu definieren.
Aus Sicherheitsgründen muss jeder Nutzer der Software ein Passwort wählen, welches den üblichen Sicherheitskriterien entspricht. Entsprechende Regelwerke werden beim Setzen des Passwortes durch die Software vorgegeben. Der bewusste Umgang mit persönlichen und sicherheitsrelevanten Informationen liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Benutzers.
Mehrfache vergebliche Rateversuche des Passwortes führen zur Sperrung des Nutzer-Kontos.
Dieses SLA regelt die Verfügbarkeit und Störungsbearbeitung der Software.
Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres.
In der Enterprise Edition können die Servicezeiten durch Hinzubuchen eines entsprechenden Zusatzpaketes ausgebaut werden.
RISSC gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Transaktionsdaten) am Ausgang des von RISSC beauftragten Rechenzentrums von 99% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von RISSC liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von
RISSC wird geplante Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Servicezeiten durchführen und so rechtzeitig terminieren und dem Kunden per E-Mail ankündigen, dass diese den Kunden so wenig wie möglich beeinträchtigen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 10 Stunden im Monat nicht überschreiten.
RISSC kann den Zugang des Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. RISSC wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
Die gesamte Kommunikation bei der Störungsbearbeitung erfolgt zwischen dem Kunden-Administrator (Benutzerrolle „Admin“) oder seinem Stellvertreter (als Single Point Of Contact auf Seiten des Kunden) und dem Support-Team der RISSC, erreichbar über das Ticketsystem
In der Enterprise Edition steht dem Kunden-Administrator zusätzlich auch die telefonische Service Hotline zur Verfügung. Zur Service Hotline gelten die gleichen Bedingungen bzgl. Servicezeiten und Service Level, wie für die Service-Email.
Jeder gemeldeten Störung wird durch RISSC ein Service Level zugeordnet. Dieser ist definiert über die Schwere und Dringlichkeit der jeweiligen Auswirkungen. Eine individuelle und nicht automatisierte Reaktion auf eine Störungsmeldung erfolgt innerhalb der Servicezeit.
Störungs- klasse |
angestrebte Lösungszeit nach Reaktion |
Beschreibung |
1 |
8 Stunden (innerhalb der Servicezeit) |
Totalausfall, Nichterreichbarkeit |
2 |
2 RISSC-Geschäftstage |
Ausfall von Teilfunktionen |
3 |
1 Geschäftswoche |
eingeschränkte Bedienbarkeit z.B. Adressen können nicht gepflegt werden |
4 |
nach Ankündigung |
leicht einschränkte Bedienbarkeit z.B. falsche Farbgebung oder Beschriftung |
Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden außerhalb der Servicezeiten, beginnen die Messung der Reaktions- und Behebungszeiten mit Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt die Störungsmeldung des Kunden innerhalb der Servicezeiten, so läuft eine am Ende der Servicezeit dieses Tages noch nicht abgelaufene Rest-Reaktions- bzw. Rest-Lösungszeit ab dem Beginn der Servicezeit des nächsten Arbeitstages weiter.
Störungen dürfen nur durch den hierzu autorisierten Ansprechpartner des Kunden (Admin oder dessen Stellvertreter) an RISSC gemeldet werden; dieser fungiert gegenüber RISSC als Single Point Of Contact. Der Ansprechpartner des Kunden muss qualifiziert und im Umgang mit der Software vertraut sein.
Die Parteien werden ordnungsgemäß gemeldete Störungen einvernehmlich einer der beschriebenen Störungsklassen zuordnen. Für den Fall, dass die Parteien sich nicht auf eine Störungsklasse einigen können, erfolgt die verbindliche Klassifizierung durch RISSC unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
Die angestrebten Lösungszeiten beginnen nicht vor ordnungsgemäßer und vollständiger Meldung der Störung (s.u.) durch den Kunden und Überlassung aller notwendigen und nützlichen Dokumente, Informationen und Daten an RISSC, die mit der Störung in Zusammenhang stehen und die RISSC eine Analyse und Reproduktion der gemeldeten Störung ermöglichen. Zeiträume, in denen RISSC aus Gründen, die nicht aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich stammen, an der Erbringung von Supportleistungen gehindert ist und/ oder in denen RISSC auf die Erbringung von notwendigen Mitwirkungsleistungen (s.u.) oder das Treffen notwendiger Entscheidungen durch den Kunden wartet, bleiben bei der Berechnung der angestrebten Lösungszeiten außer Betracht.
Eine Störungsmeldung muss vollständig sein. Im Folgenden werden die benötigten Informationen gelistet, die bei Verfügbarkeit und Relevanz übermittelt werden müssen.
Im Betreff der E-Mail:
Im Text der E-Mail wird eine kurze, prägnante Beschreibung der Störung erwartet mit folgenden Details:
Bei Meldung über das Ticketsystem genügt das vollständige ausfüllen des Formulars Auch hier bitte alles relevanten Dateien und Beispiel mit anhängen!
Um Auswirkungen von Störungen zu minimieren hat der Kunde folgende Pflichten:
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